- Intelligenzrente
- In|tel|li|gẹnz|ren|te, die (DDR ugs.): Rente, die ein Angehöriger der ↑Intelligenz (2) erhält u. die höher ist als die anderer Rentner: Ein Journalist ... bekommt keine I., muss aber trotzdem so tun, als habe er sie verdient (Neues D. 6. 6. 64, Beilage Nr. 23, 6).
Universal-Lexikon. 2012.